Veranstalter
Das Turkishrockfestival Berlin wird veranstaltet von der
md mediaevent UG (haftungsbeschränkt)
Prinzesinnenstr. 26
10969 Berlin
AG Berlin Charlottenburg, HRB 134980 B
Geschäftsführung: Ali Erkan Özdemir
vertreten durch seine Geschäftsführer Ali Erkan Özdemir
Fax: +49 30 616 92 42-89
E-Mail: info@turkishrockfestival.de
www.turkishrockfestival.de
Allgemeines
Das Turkishrockfestival Berlin findet auf dem ehemaligen Gelände des Flughafens Tempelhof statt.
Diese AGB gelten zwischen den Käufern ("Besucher") einer Turkishrockfestival Berlin Eintrittskarte und der Veranstalterin, der md mediaevent UG (haftungsbeschränkt)("Veranstalter").
Einlass, Einlasskontrolle, verbotene Gegenstände
Einlass zu einer Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen.
Bei dem Einlass zum Festival erfolgt eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
Es ist untersagt, Glasbehälter jeder Art, Kanister, Plastikflaschen, PET Flaschen, Dosen und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse, Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne) sowie sonstige gefährliche Gegenstände mitzunehmen. Nicht mitgebracht dürfen außerdem Tiere. Foto-, Film-,Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen, sind nicht gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, vorstehende Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zu einer Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von Gegenständen gem. Ziff. 3.3, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers oder wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht sowie eine offensichtlich rassistische oder menschenverachtende Einstellung des Besuchers. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert.
Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung verliert die Eintrittskarte seine Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
Hausrecht, Verhaltensregeln, Fotografieren und Filmen
Das Hausrecht Turkishrockfestival Berlins wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.
Besuchern ist es untersagt, auf den Veranstaltungen,
- körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben,
- Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
- auf die Bühne, Traversen oder ähnliches zu klettern sowie stage diving und crowd surfing,
- außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
- bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen,
- ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben,
- Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind.
Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters sind verboten.
Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 3.3 u. 3.4 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Veranstaltungsort verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher bei einer Veranstaltung Straftaten (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von der Veranstaltung verwiesen. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen
Sofern das Turkishrockfestival Berlin, zu dem die Eintrittskarte zum Zugang berechtigt, vor Beginn abgesagt wird, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.
Das Turkishrockfestival Berlin wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das Berlin Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des Turkishrockfestival Berlins aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
Eine Eintrittskarte berechtigt den Besucher nur zum einmaligen Einlass. Verspätungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf der Turkishrockfestival Berlin Internetseite bekannt geben.
Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke
Dem Besucher ist bewusst, dass bei Musikfestivals eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen Veranstaltungsorte dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Musikperformance keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz im Zuschauerraum zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist. Ohrstöpsel werden kostenlos ausgegeben
Jugendschutz
Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Kindern unter 7 Jahre ist der Zutritt zu einer Veranstaltung generell nicht gestattet.
Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 16 Jahren haben nur Zutritt zum Berlin Festival und nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person. Eine erziehungsbeauftragte Person ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG).
Erziehungsbeauftragte Personen Erziehungsbeauftragten haben einen schriftlichen Nachweis ihrer Beauftragung mitzuführen und auf Verlangen eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person vorzuzeigen.
Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.
Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen der Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr.
Recht am eigenen Bild
Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung und zur Bewerbung des Berlin Festivals und aller sonstigen Veranstaltungen sowie zur Sponsorenakquise.
Anwendbares Recht: Sonstiges
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern
Berlin, Juli 2011